Süße Naschboxen
Schnell, sicher, unkompliziert.
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Warum Sie sich für uns entscheiden sollten:
✔ Individualisierbar ab 25 Stück
✔ DSGVO-Konformer Einzelversand
✔ Expresslieferung auf Anfrage
✔ Geringe Mindestbestellmengen
✔ Originelle und hochwertige Produkte
Good to know: Steuerliche Aspekte bei Firmen- und Mitarbeitergeschenken
Eine Lebensweisheit besagt: „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“. Als Unternehmer:in können Sie von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren, um sich beispielsweise bei Geschäftspartnern für Aufträge zu bedanken. Gute Leistungen Ihrer Mitarbeiter und Geburtsage sind ebenso gute Gelegenheiten eine Kleinigkeit zu schenken.
Sachgeschenke an Mitarbeiter können in der monatliche Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Ein toller Goodie als kleines Dankeschön für geleistete Arbeit. Bei besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder einem Jubiläum sind die Mitarbeitergeschenke bis zu einem Betrag von 60 € steuerfrei.
Bei Geschenken an Geschäftspartnern liegt die Budgetgrenze bei 35 € pro Person. Wichtig ist hier, dass das Geschenk von uns direkt an den Beschenkten versandt wird und dieser nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (bspw. Kleinunternehmer, Ärzte usw.).
Bitte beachten: Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung und sind ohne Gewähr. Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab eine Beratung Ihrer Steuerberater über die steuerliche Behandlung von Geschenken einzuholen.