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Kauf auf Rechnung möglich

Individualisierbar ab 25 Stück

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Steuerliche Aspekte bei Firmen- und Mitarbeitergeschenken

Eine Lebensweisheit besagt: „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“. Als Unternehmer:in können Sie von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren, um sich beispielsweise bei Geschäftspartnern für Aufträge zu bedanken. Gute Leistungen Ihrer Mitarbeiter und Geburtstage sind ebenso gute Gelegenheiten eine Kleinigkeit zu schenken.

Sachgeschenke an Mitarbeiter können in der monatliche Sachbezugsfreigrenze in Höhe von 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. Ein toller Goodie als kleines Dankeschön für geleistete Arbeit. Bei besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit oder einem Jubiläum sind die Mitarbeitergeschenke bis zu einem Betrag von 60 € steuerfrei.

Bei Geschenken an Geschäftspartnern liegt die Budgetgrenze bei 50 € pro Person und Wirtschaftsjahr. Wichtig ist hier, dass das Geschenk von uns direkt an den Beschenkten versandt wird und dieser nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (bspw. Kleinunternehmer, Ärzte usw.).

Bitte beachten: Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche Beratung und sind ohne Gewähr. Grundsätzlich wird empfohlen, sich vorab eine Beratung Ihrer Steuerberater über die steuerliche Behandlung von Geschenken einzuholen.

Fragen & Antworten

Ja, für einige unsere Produkte sind exklusiv für Firmen Staffelpreise hinterlegt, sodass Sie bei größeren Bestellungen einen reduzierten Preis erhalten.

Die Staffelpreise gelten immer für die jeweilige Verkaufseinheit (VE).

Die Lieferzeiten hängen von Produkt, Stückzahl und Individualisierung ab. Unser Anspruch ist es, die Ware so schnell wie möglich auszuliefern. 

Bestellen Sie noch bis 14 Uhr, versenden wir die Ware noch am gleichen Tag (Standard-Artikel, keine Individualisierung). 

Bei einer Individualisierung können Sie mit einer Lieferung in ca. 15 Werktagen nach Druckfreigabe rechnen. Expressversand ist auf Anfrage möglich.

Ja, wir können Einzelversände an verschiedene Adressen übernehmen. Geben Sie einfach abweichende Lieferadresse bei der Bestellung an. 

Sie möchten mehrere Mitarbeiter beschenken? Auch das ist möglich. Der Einzelversand erfolgt DSGVO-Konform und gegen einen Aufpreis. Kontaktieren Sie hierfür einfach direkt Ihre Ansprechpartnerin.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Ja, eine Bestellung ist ab 1 € Einkaufswert auf Rechnung möglich.

Wir haben kein Mindestbestellmenge bei Standard-Artikeln.

Sollten Sie eine Individualisierung wünschen, ist eine Bestellung ab bereits 25 Stück möglich.

Infos zur Individualisierung hier

Ja, als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Sachzuwendungen zukommen zu lassen. 

Die bekannteste Regelung ist die 50-Euro-Freigrenze pro Monat für Sachgeschenke. Das bedeutet, Geschenke bis zu einem Wert von 50 Euro sind bei Einhaltung der Vorgaben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. 

Für besondere Gelegenheiten wie ein Firmenjubiläum oder den Geburtstag der Mitarbeiterinnen können Sie zusätzlich Aufmerksamkeiten von bis zu 60 Euro steuerfrei überreichen. So zeigen Sie Ihren Angestellten effektiv Dank für ihren Einsatz und schaffen Freude, ohne dass zusätzliche Lohnsteuer anfällt. Beachten Sie, dass Geldgeschenke hier anders behandelt werden. 

Für detaillierte Informationen und um den Erfolg bei der steuerlichen Absetzbarkeit zu sichern, empfehlen wir stets den Blick auf die aktuelle Rechtslage oder die Konsultation Ihres Steuerberaters.

Ja, Geschenke für Mitarbeiter sind steuerfrei, wenn sie die monatliche Freigrenze von 50 € pro Person nicht überschreiten und als Sachbezug gelten. So kommen die Präsente netto bei Ihren Angestellten an. Bei einer Weihnachtsfeier oder einem besonderen Anlass gibt es weitere Möglichkeiten. 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder in der HR-Abteilung. 

Auch für Kundengeschenke liegt seit dem 01.01.2024 die Grenze pro Person und Wirtschaftsjahr bei 50 € netto, exklusive Versandkosten. Wenn der Beschenkte nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (z. B. Kleinunternehmern oder Ärzte) handelt es sich bei den 50 € um einen Bruttobetrag. Zudem besteht für Geschenke an Geschäftspartner die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG. Viele unserer Geschenkesets sind genau auf diesen Rahmen zugeschnitten und bieten maximalen Genuss bei optimaler steuerlicher Absetzbarkeit.

Melde dich über das "Personen-Symbol" oben rechts in unserem Onlineshop an. 

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